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04.09.2020 - Info zum Unterrichtsbeginn am 07.09.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

wir starten in ein Schuljahr, das mit vielen Unbekannten verbunden ist. Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zum Schulbeginn für Sie zusammengefasst.

 „Maskenpflicht“ und Hygieneplan

Vorerst in den ersten beiden Schulwochen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung auch im Klassenzimmer und während des Unterrichts. Diese Vorschrift gilt für Auszubildende und Lehrkräfte gleichermaßen. Danach gilt eine allgemeine Maskenpflicht zumindest auf dem Schulgelände. Ob auch im Klassenzimmer weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, richtet sich nach dem jeweiligen Infektionsgeschehen.

Zeigen sich bei Ihren Auszubildenden leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen oder gelegentlicher Husten, so hängt das weitere Vorgehen hier ebenfalls von der sog. Sieben-Tage-Inzidenz ab. Das bedeutet, je nach Wert zwischen < 35 und > 50 Fällen pro 100 000 Einwohner, müssen dann unterschiedliche Maßnahme ergriffen werden. Bitte informieren Sie sich hierzu auch auf der Internetseite des Kultusministeriums unter https://www.km.bayern.de oder fragen Sie bei uns in der Verwaltung nach.

Die Umsetzung des vorgegebenen Hygieneplans hat an unserer Schule oberste Priorität, hierzu werden wir auch einige organisatorische Maßnahmen ergreifen wie z. B. die Zu- und Abgänge über zwei Treppenhäuser leiten, um den Schülerstrom und die Schülerdichte zu entzerren. Den Klassen werden für das Verbringen der Vormittagspause unterschiedliche Orte zugewiesen.

So dürfen, die Schüler aus den Räumen in den Stockwerken 0 / 2 / 4 nur den hinteren Treppenaufgang benutzen, alle anderen sind verpflichtet, das vordere Treppenhaus zu begehen.

Während der Mittagspause müssen alle Schüler das Schulgebäude verlassen.

Auch das Lüften wird weiterhin eine große Rolle spielen. Bitte weisen Sie Ihre Auszubildenden darauf hin, sich entsprechend zu kleiden bzw. eine zusätzliche Jacke mitzunehmen.

Einen Pausenverkauf wird es bis auf Weiteres nicht geben, der Aufenthaltsraum bleibt verschlossen, Automaten mit Getränken sind zugänglich.

Leider haben wir kein grünes Licht des Kultusministeriums bekommen, generell kleinere Klassen zu bilden, das bedeutet, dass der Mindestabstand von 1,5 m, so wie er vor den Sommerferien praktiziert, in den meisten Klassenzimmern nicht eingehalten werden kann. Umso wichtiger ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Verstöße gegen die geltenden Regeln und Vorschriften werden mit aller Härte geahndet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Präsenz- / Hybrid- / Distanzunterricht

Wir versuchen natürlich so lange wie nur möglich, den Präsenzunterricht durchzuführen, sind aber auch in der Lage, falls erforderlich auf Distanzunterricht umzuschalten. Ob es zum Ausschluss einzelner Schülergruppen, ganzer Klassen oder gar zur Schließung der Schule kommt, hängt ebenfalls vom Infektionsgeschehen und den Anweisungen der Behörden ab. Sollten wir gezwungen sein, auf Distanzunterricht umzustellen, möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass auch dies Schulunterricht ist und einer entsprechenden zeitlichen Befreiung bedarf.

Die SchülerInnen sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet (vgl. Art 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG). Die von den Lehrkräften gestellten Aufträge sind verbindlich und werden aktiv eingefordert und kontrolliert. Leistungsnachweise sind grundsätzlich auch im Distanzunterricht möglich, da sowohl die im Präsenz- als auch die im Distanzunterricht erarbeiteten Inhalte Bestandteil der geltenden Lehrpläne sind. Die im Distanzunterricht vermittelten Inhalte gelten als behandelt und werden nicht mehr explizit im Präsenzunterricht wiederholt.

Bitte informieren Sie Ihre Auszubildenden auch hierüber. Die Lehrkräfte werden das ebenfalls klar und deutlich tun.

Klassenbildung / Schultage / Schülerzahlen

Wie bereits im Brief vom Juli angekündigt, sind die Anmeldezahlen in manchen Berufszweigen – häufig coronabedingt – stark hinter den bisherigen Zahlen und Prognosen zurückgeblieben, in anderen jedoch unerwartet hoch. Dies führt dazu, dass wir in manchen Bereichen Klassen auflösen und in anderen Klassen neu bilden müssen. Dadurch kommt es zu einer Umsetzung von bereits eingewiesenen Schülern. Hieraus entstehende Unannehmlichkeiten bitten wir schon jetzt zu entschuldigen.

Eine endgültige Entscheidung, welche SchülerInnen anderen Klassen zugewiesen werden (müssen), fällt am Ende der zweiten Schulwoche, danach erhalten Sie ggf. neue Einweisungen. Der endgültige Stundenplan gilt dann ab der dritten Schulwoche (21.09.2020). Wenn Sie keine neue Einweisungen für Ihre Auszubildenden bekommen, ändert sich für Sie nichts.

Wir bitten jetzt schon um Verständnis, falls Sie von diesen Änderungen betroffen sind.

Es geht hier nur um Neuanmeldungen, d.h. Jahrgansstufe 10. Für aufsteigende Klassen wird sich an der Einteilung nichts ändern.

Masernschutznachweis

Mit Verwunderung mussten wir feststellen, dass das Gesetz zur Umsetzung des Masernschutzes an Schulen von einigen Betrieben boykottiert wurde und eine Mitwirkung häufig schlichtweg verweigert wird. Um es ganz klar auszudrücken: Wir als Schule haben uns das nicht ausgedacht, im Gegenteil, wir haben gerade in dieser Zeit genügend andere Dinge zu erledigen. Leider ist es für jede Schule verpflichtend, die Schulleitung haftet bei Verstößen persönlich mit 2500,00 Euro.

Bitte fordern Sie doch einfach – falls nicht schon geschehen – Ihren neuen Azubi auf, das Formular von unserer Homepage herunterzuladen und mit einer Kopie der Seiten 1 bis 3 seines Impfpasses an uns zu übersenden. Mehr müssen Sie als Ausbildungsbetrieb nicht tun, es ist Angelegenheit Ihres Auszubildenden, den Nachweis zu erbringen.

Es ist uns wichtig, noch einmal ganz klarzustellen:

Wenn von den neu angemeldeten Schülern für das kommende Schuljahr 20/21 kein ausreichender Nachweis vorgelegt wird, gibt es zwei – vorgeschriebene – Vorgehensweisen bzw. Möglichkeiten:

Ist der Schüler noch schulpflichtig, wird er umgehend dem Gesundheitsamt gemeldet. Dieses wird mit dem Schüler und je nach Alter, den Erziehungsberechtigten, ein Beratungsgespräch führen. Sollte dann immer noch kein Schutz nachgewiesen werden, wird ein Zwangs- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ist der Schüler lediglich schulberechtigt (z.B. weil er Abitur nachweisen kann oder mindestens 21 Jahre alt ist), darf er überhaupt nicht beschult werden, d.h. er darf das Schulhaus nicht betreten bzw. muss es umgehend verlassen.

Für bereits an unserer Schule befindliche Schüler gilt eine Übergangsfrist. Über die Einzelheiten werden Ihre Auszubildenden von ihren Klassleitern vor Ort informiert.

Zum Schluss

Liebe Ausbilderinnen und Ausbilder, wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit. Das Wohl unserer SchülerInnen bzw. Ihrer Auszubildenden liegt uns, nicht nur in dieser von Corona geprägten Zeit, sehr am Herzen. Wir unternehmen als Schule alles, um die Sicherheit zu gewährleisten, alle vom Kultusministerium gemachten Vorgaben umzusetzen und dabei das Menschliche und Fachliche nicht zu kurz kommen zu lassen.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Ausbildung erfolgreich durchgeführt werden kann, auch wenn wieder „Distanzunterricht“ erforderlich werden sollte.

Karin Landgraf und Peter Lutzenberger

Schulleitung