Nachrichten

16.11.2020 - Der Hybridunterricht geht in die 2. Woche

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

Die erste Woche Hybridunterricht liegt hinter uns, heute beginnt Runde zwei. Zunächst möchten wir Ihnen für die Unterstützung Ihrer Auszubildenden danken!

Hybridunterricht

Die Mehrzahl der Unternehmen nimmt die Verantwortung für die Ausbildung sehr ernst und ermöglicht die Freistellung für Unterrichte, die gestreamt werden und für Lernzeiten für Unterrichte, die die SchülerInnen über die Lernplattform mebis erhalten.

Leider erreichen uns aber auch die eine oder andere Meldung aus Kreisen der SchülerInnen, dass sie, wenn kein Präsenzunterricht in der Schule stattfindet, nicht oder nicht in zeitlich ausreichendem Maße von der Arbeit freigestellt werden. Der Unterrichtsstoff, der digital vermittelt bzw. zur Verfügung gestellt wird, orientiert sich an der regulären Stundentafel. Die SchülerInnen benötigen  diese Zeit dringend, damit sie nicht abgehängt werden. Bitte nehmen Sie hier Ihre Verpflichtung im Rahmen der Ausbildung ernst.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, den digitalen Unterricht genauso zu dokumentieren wie den präsenten. Dies schafft Sicherheit für uns als Schule und für die Auszubildenden.
So ist auch sichergestellt, dass alle Lehrplan- und vor allem Prüfungsinhalte vermittelt werden.
Weder für Leistungsnachweise noch für die früher oder später anstehenden Abschlussprüfungen wird es einen „Coronabonus“, d.h. erleichterte Bedingungen, geänderte Notenschlüssel oder reduzierte Inhalte geben.

Leihgeräte / Bezuschussung

Die Ausgabe der Leihgeräte bzw. der Zuschüsse ist ebenfalls am Laufen. Die Zuschussvergabe ist abgeschlossen. Hier fand eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung statt. Letztendlich konnten wir mit 15 Gutscheinen á 300 Euro den Kauf von Schülerendgeräten unterstützen. Zehn Gutscheine wurden aus der Spende des Sparvereins der Spardabank Augsburg finanziert, weitere fünf hat der Förderverein unserer Schule übernommen. Leihgeräte stehen noch in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die Auszubildenden können zur Abholung und Vertragsunterzeichnung einfach einen Termin mit Frau von Damnitz in der Verwaltung ausmachen.

Corona

Noch eine Anmerkung zur Handhabung von Fällen, in denen ein/e Auszubildende/r positiv getestet oder Kontaktperson 1 ist bzw. sich in – vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne befindet:

Wenn Sie Kenntnis von einem positiv getesteten Auszubildenden haben, bitten wir Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen. Durch Überprüfung des Letztkontakts in der Schule sind wir dann in der Lage, die MitschülerInnen schnellstmöglich in häusliche Isolation zu schicken. Dort müssen sie auf den Bescheid des Gesundheitsamtes warten.

Wenn Ihr/e  Auszubildende/r eindeutig Kontaktperson 1 ist, darf/sie er nicht am Unterricht teilnehmen, bis sie/er die Freigabe vom Gesundheitsamt erhält. Das bedeutet aber auch, dass sie / er sich nicht bei Ihnen im Betrieb aufhalten darf.
Kontaktpersonen 2 sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet, es sei denn es erfolgt eine Krankmeldung.
Die genauen Definitionen, wer KP 1 bzw. 2 ist finden Sie auf der Homepage der Stadt Augsburg oder des RKI.

Scheuen Sie sich nicht, in Zweifelsfällen bei uns in der Verwaltung anzurufen, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Lassen Sie uns weiterhin so gut zum Wohle unserer jungen Menschen zusammenarbeiten.
Behalten Sie die Nerven und vor allem, bleiben Sie gesund.

Freundliche Grüße

Karin Landgraf und Peter Lutzenberger
Schulleitung