Automobilkaufleute

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1. Ausbildungsdauer

  • In der Regel 3 Jahre

2. Schulische Vorbildung

  • Formal ist der Hauptschulabschluss ausreichend.
  • Die Ausbildungsbetriebe setzen jedoch sehr häufig einen mittleren Bildungsabschluss voraus.

3. Anforderungsprofil

  • Sorgfältiges und zuverlässiges Arbeiten
  • Kundenorientiertes Verhalten
  • Verkaufsorientiertes Denken
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Organisationstalent und Flexibilität
  • Belastbarkeit in Stress – Situationen

4. Betriebliche Tätigkeitsfelder

Der Einsatz erfolgt v. a. in den Unternehmensbereichen Allgemeine Verwaltung, Service, Teile und Zubehör, Neuwagen, Gebrauchtwagen und Finanzdienstleistungen. Dabei fallen hauptsächlich folgende Tätigkeiten an:

  • Marketingaufgaben planen und durchführen
  • Absatzmöglichkeiten beurteilen und Kundenverhalten beobachten
  • Angebote einholen, Konditionen vergleichen, einkaufen
  • Wareneingang, Rechnungen und Lieferpapiere kontrollieren
  • Lagerwirtschaftskonzepte in Bezug auf Fahrzeuge, Teile und Zubehör anwenden
  • Verkaufs- und Werkstattpreise kalkulieren
  • Beim Verkauf von Fahrzeugen mitwirken
  • Einkaufs-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen und führen
  • Werkstattaufträge bearbeiten und Rechnungen erstellen
  • Garantie- und Kulanzanträge abwickeln
  • Löhne, Prämien und Provisionen berechnen

5. Betriebliche Ausbildungsschwerpunkt

Automobilkaufleute sollen lernen:

  • wie Informations- und Kommunikationssysteme verwendet werden
  • welche Vertriebssysteme und Vertriebsstufen es in der Automobilwirtschaft gibt
  • wie Fahrzeugarten und -typen nach Vorschriften und Typologien unterschieden werden
  • wie man an Diagnose-, Wartungs- und Reparaturarbeiten mitwirkt
  • wie Verkaufsgespräche vor- und nachbereitet werden
  • welche Beschaffungsmöglichkeiten für Gebrauchtwagen möglich sind
  • was bei Planung und Überwachung von Werkstattaufträgen zu beachten ist
  • welche Bedingungen der Allgemeinen Betriebserlaubnis es gibt, insbesondere für Sonderzubehör, Sonderein- oder -umbauten
  • wie Kulanzanträge nach betrieblichen Vorgaben bearbeitet werden
  • welche Vorschriften und Richtlinien es für das Recycling von Fahrzeugen gibt
  • welche Kalkulationsverfahren für den Neu- und Gebrauchtwagenbereich zur Anwendung kommen
  • was der Unterschied zwischen Finanzierung und Leasing ist und wie Finanzierungs- bzw. Leasingverträge vorbereitet werden
  • welches Versicherungsangebot es gibt, wie Versicherungsanträge vorbereitet und Versicherungen vermittelt werden
  • wie betriebsspezifische Leistungen kalkuliert und abgerechnet werden
  • was beim Vergleich von Preis – Leistungsverhältnissen zu beachten ist
  • wie Verkaufsförderungsmaßnahmen, insbesondere Sonderaktionen, geplant sowie durchgeführt werden und eine Erfolgskontrolle erfolgen kann

6. Berufsschule

6.1. Stundentafel

6.2. Lernfelder und Fächer

BGP = Betriebs- und gesamtwirtschaftliche Prozesse      BVP = Beschaffungs- und Vertriebsprozesse
KSK =   Kaufmännische Steuerung und Kontrolle               DOP = Dienstleistungsorientierte Prozesse

Das bisherige Fach „KFZ-Technik“ ist in den Lernfeldern 5 und 6 integriert.
KFZ-Technik wird im Zeugnis nicht als eigenständiges Fach ausgewiesen und wird an der BS I Augsburg unterrichtet.

6.3. Unterrichtsorganisation

  • Die Ausbildung beginnt mit der 10. Jahrgangsstufe mit wöchentlich zwei Schultagen
    (1 x 9 Std, 1 x 6 Std)
    In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird wöchentlich nur an einem Tag unterrichtet.

6.4. Schwerpunkte im fachlichen Unterricht

  • Bestände und Wertströme erfassen und dokumentieren
  • Verkaufsgespräche im Teile- und Zubehörbereich führen und Kunden beraten
  • Teile- und Zubehöraufträge bearbeiten
  • Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
  • Am Jahresabschluss und an der Kosten- und Leistungsrechnung mitwirken
  • Wartungs- und Reparaturaufträge bearbeiten
  • Kundenbezogene Maßnahmen im Rahmen einer Marketingstrategie entwickeln
  • Erfolgskontrollen durchführen und Kennzahlen für betriebliche Entscheidungen aufbereiten
  • An Neu- und Gebrauchtfahrzeuggeschäften mitwirken
  • Finanzdienstleistungen und betriebsspezifische Leistungen vermitteln

6.5. Abschluss der Berufsschule

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule aus den Jahresfortgangsnoten
  • Mittlerer Schulabschluss:
    > Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis mind. „befriedigend“,
    > Englisch–Note mindestens „ausreichend“ und
    > erfolgreiche Berufsabschlussprüfung

7. Abschlussprüfung (IHK)

Die Abschlussprüfung gliedert sich in 2 Teilen  (= gestreckte Prüfung).

a) Teil I
wird bei einer regulären Ausbildungsdauer von 3 Jahren im März des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt.

Geprüft werden:
Lernfeld 3: „Teile und Zubehör beschaffen“
Lernfeld 4: „Teile und Zubehör verkaufen“
Lernfeld 5: „Werkstattprozesse entgegennehmen und kaufmännische
Geschäftsprozesse organisieren“

Das Teilergebnis geht mit 20%iger Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Teil I wird in programmierter Form abgehalten und dauert 90 Minuten.
Das Ergebnis von Teil I kann nicht mehr verbessert werden.
Die klassische Zwischenprüfung entfällt.

b) Teil II
findet am Ende der Ausbildung statt.

Geprüft werden die Bereiche:
1. Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen
(90 Minuten, offene Prüfung) Gewichtung 25 %
2. Kaufmännische Unterstützungsprozesse
(90 Minuten, offene Prüfung) Gewichtung 25 %
3. Kundendienstprozesse
(45 Minuten, Situationsaufgabe = „mündliche Prüfung“) Gewichtung 20 %
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, program. Aufgaben) Gewichtung 10 %

Teil II geht mit 80 %iger Gewichtung in das Gesamtergebnis ein.

8. Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Geprüfte/r Automobilverkäufer/in
  • Kfz – Betriebswirt
  • Studium an Fachhochschule bzw. Universität mit Schwerpunkt Automobilwirtschaft